Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Leistungen werden nach VOL/B in der gegenwärtig gültigen Fassung erbracht.
Wir behalten uns das Recht vor, die Lieferung in mehreren
Teillieferungen vorzunehmen.
Erst die Bezahlung einer Teillieferung berechtigt zum Empfang einer weiteren.
Im Zusammenhang mit unserer Lieferung stehende terminliche Verpflichtungen sichern Sie durch rechtzeitiges Bezahlen der Teillieferungen.
Ein Sicherheitseinbehalt wird nicht vereinbart.
Der Auftraggeber sorgt für die Baufreiheit.
Das Eigentum an den Gegenständen behalten wir uns bis zur Bezahlung vor.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie mit Ihren Bestellungen die Wirksamkeit des verlängerten Eigentumsvorbehalts anerkennen und nicht ausdrücklich widersprechen. Bei Weiterverkauf haben sie Ihren Kunden über den verlängerten Eigentumsvorbehalt zu Informieren.